Über mich
Kosten
Die Kosten für die probatorischen und psychotherapeutischen Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) inkl. Analogleistungen. Aktuell werden für eine Kurzzeittherapiesitzung
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Ihren Beihilfevorschriften ab.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung über die Bedingungen Ihres Versicherungsverhältnisses.
DGUV-Psychotherapeutenverfahren
Wenn Ihre psychischen Beschwerden im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Wegeunfall stehen, kann eine Behandlung im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung möglich sein. Dies ist auch möglich, wenn Sie erste Hilfe geleistet haben und dadurch psychische Beschwerden haben. Auch, wenn Ihr Kind auf dem Weg zur Schule oder in der Schule einen Unfall hatte, oder Gewalt erfahren hat, kann Psychotherapie über die Unfallkasse erfolgen. Die Behandlung kann ich direkt Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse in Rechnung stellen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Unterlagen mit, aus denen Ihr Aktenzeichen hervorgeht.
Selbstzahler*innen
Eine psychotherapeutische Behandlung ist auch als Selbstzahler möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen. Die Kosten und Rahmenbedingungen erläutere ich Ihnen gerne vor Beginn der Behandlung.
Gesetzlich Versicherte
Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung ist in meiner Privatpraxis nicht möglich.
Eine Behandlung als Selbstzahler ist grundsätzlich möglich.
Wenn Sie Fragen zur Finanzierung einer Behandlung haben, sprechen Sie mich gerne an.